Honorar
In der Regel werden Heilpraktikerleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Für gesetzlich Versicherte und Selbstzahlende gelten folgende Honorare:
| Erstanamnese: | 90,- € | Dauer: 90 - 120 Minuten, inkl. erster Behandlung | ||
| 65,- € | für Kinder und Jugendliche | |||
| Folgebehandlung: | 90,- € | Dauer: 90 Minuten | ||
| 65,- € | für Kinder und Jugendliche | |||
| 30,- € | jede angefangenen 30 Minuten |
Absagen oder Terminverschiebungen sind ausschließlich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail möglich. Gehen diese weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei mir ein, behalte ich mir vor, die ausgefallene Sitzung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind oder eine private Zusatzversicherung haben, berechnet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sie erhalten am Ende der Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Heilpraktikerleistungen werden von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe oder privaten Zusatzversicherungen – je nach versichertem Tarif – unterschiedlich erstattet. Bitte klären Sie die Modalitäten der Kostenübernahme vorab direkt mit Ihrer Versicherung.
Absetzbarkeit: Psychotherapeutische Behandlungen können nach §33 EStG als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.